AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) WEBAU Sanitär- und Heizungstechnik
Diplom-Ingenieur (FH) Wolfgang Baumann Unterbüscherhof 36, 42799 Leichlingen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der WEBAU Sanitär- und
Heizungstechnik Diplom-Ingenieur (FH) Wolfgang Baumann (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie
wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
durch Beginn der Arbeiten zustande.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind, soweit nicht anders angegeben,
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und dem
vereinbarten Angebot.

(3) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung
fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Zahlungsverzug
(1) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu
begleichen.

(2) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt automatisch Zahlungsverzug gemäß §
286 BGB ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

(3) Während des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem
Basiszinssatz pro Jahr für Unternehmerforderungen berechnet (§ 288 BGB).

(4) Zusätzlich kann der Auftragnehmer eine angemessene Verzugspauschale von
19 € pro Mahntag erheben, bis die Rechnung beglichen ist.

(5) Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Auftragnehmers (§ 450 BGB).

5. Ausführung der Arbeiten
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht und nach den
anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

(2) Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren
Ereignissen, wie z. B. Lieferengpässen oder behördlichen Anordnungen,
verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

(3) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

6. Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für Werkleistungen und 5 Jahre für
Bauleistungen gemäß § 634a BGB.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung,
eigenmächtige Reparaturen oder natürliche Abnutzung entstehen.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt
sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.

(4) Für Verzögerungen durch Zulieferer, Genehmigungsprozesse oder andere nicht
direkt durch den Auftragnehmer beeinflussbare Faktoren wird keine Haftung
übernommen.

7. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

8. Kündigung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In
diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen
sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Auftraggeber trotz Mahnung seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.

(3) Bereits bestellte oder individuell angefertigte Bauteile können nach
Vertragskündigung nicht zurückgenommen werden.

9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des
Auftraggebers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere
Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

10.Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leichlingen, sofern der Auftraggeber
Kaufmann ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit
der übrigen Regelungen unberührt.

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